1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und ElectricArts Werbeagentur GmbH (nachfolgend ElectricArts genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ElectricArts ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen Geschäftsverbindungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von ElectricArts sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei ElectricArts gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ElectricArts als angenommen, sofern ElectricArts nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass es den Auftrag annimmt.
3. Leistung, Honorar und Preis
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von ElectricArts für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. ElectricArts ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält ElectricArts ein Honorar in der Höhe von 15 %² des über den abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen von ElectricArts, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von ElectricArts.
Alle der ElectricArts erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versand-kosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von ElectricArts sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ElectricArts veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird ElectricArts den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von ElectricArts, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt ElectricArts eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich ElectricArts zurückzustellen.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfällige Versandkosten. Die in Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf TK-Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten des Auftragnehmers. Sollten sich diese Kosten frühestens 2 Monate nach Vertragsabschluß wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis entsprechend erhöht (bzw. reduziert) werden. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist ElectricArts berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltstarif sowie nach der Verordnung für Inkassokosten) sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist ElectricArts bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15 % p.a.
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Telefonleitungen der Post) vom Auftraggeber bis zum ausgewählten Provider-Zugangspunkt wie auch die Dial-In Kosten des entsprechenden Providers.
4. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht ElectricArts ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von ElectricArts für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält ElectricArts nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von ElectricArts; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ElectricArts zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von ElectricArts gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist ElectricArts berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ElectricArts nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von ElectricArts einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ElectricArts, unterliegen dem Urheberrecht und können von ElectricArts jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ElectricArts darf der Kunde die Leistungen von ElectricArts nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen von ElectricArts durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheber zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von ElectricArts, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ElectricArts erforderlich. Dafür steht ElectricArts und/oder einem anderen Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 %2 des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen von ElectricArts bzw. von Werbemitteln, für die ElectricArts konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von ElectricArts notwendig.
Dafür stehen ElectricArts im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %2, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Offene Daten: Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
6. Kennzeichnung
ElectricArts ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ElectricArts und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
7. Genehmigung
Alle Leistungen von ElectricArts (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. ElectricArts veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
ElectricArts bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er ElectricArts eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ElectricArts. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ElectricArts. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von ElectricArts – entbinden ElectricArts jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermins.
9. Zahlung
Die Rechnungen von ElectricArts sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ElectricArts.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch ElectricArts schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch ElectricArts zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ElectricArts beruhen.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt ElectricArts keinerlei Haftung.
11. Haftung
ElectricArts wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von ElectricArts vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von ElectricArts vorgeschlagenen Werbemaßnahme (ein von ElectricArts vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von ElectricArts für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ElectricArts der Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet ElectricArts nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) ElectricArts selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde ElectricArts schad- und klaglos: Der Kunde hat ElectricArts somit sämtliche finanziellen oder sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die ElectricArts aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
ElectricArts betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ElectricArts übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum, bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem jeweiligen Provider-Einwählpunkt auftreten und Störungen, die in nicht von ElectricArts betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten. ElectricArts haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden ist ausgeschlossen. ElectricArts haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über ElectricArts zugänglich sind. ElectricArts behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.
12. Rechtsvorschriften
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ElectricArts von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
Die Mitarbeiter von ElectricArts sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG.
ElectricArts ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. ElectricArts ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber ElectricArts ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von ElectricArts angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von ElectricArts vergebenen Paßwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Paßwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber ElectricArts. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Paßwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggeber diesem, ElectricArts oder Dritter entstehen, haftet dieser.
Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von ElectricArts betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt ElectricArts zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von ElectricArts und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist ElectricArts berechtigt, gespeicherte mails, news und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.
ElectricArts behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschlußnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für ElectricArts- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von ElectricArts üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.
13. Datenschutz
Datenschutz durch ElectricArts: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch ElectricArts zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch ElectricArts zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch ElectricArts zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von ElectricArts, ein. Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
Datenschutz durch den Auftraggeber: Die Verarbeitung personenbezogener Daten von ElectricArts bzw. deren betroffene Mitarbeiter durch den Auftraggeber zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht vergeben werden kann.
Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggebern zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten von ElectricArts, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung notwendige Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. mit Einwilligung von ElectricArts zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Daten von ElectricArts zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge zu speichern.
Betroffenenrechte: ElectricArts und der Auftraggeber bzw. deren betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 531 15 - 202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
14. Dauer
Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Dienstleistungsverträge, insbesondere über den Zugang zu Netzwerken auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Vertrag, wenn monatliche Zahlung vereinbart ist, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten jeweils zu Monatsende schriftlich gekündigt werden kann, sonst jeweils zum Ende jeder Zahlungsperiode. Unberührt bleibt das Recht jedes Vertragsteiles, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Im Falle einer nicht von ElectricArts verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht ElectricArts mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist ElectricArts daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ElectricArts ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von ElectricArts. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen ElectricArts und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von ElectricArts örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
ElectricArts ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
1) erstellt auf Initiative der Fachgruppe Oberösterreich
2) Die angegebenen Prozentwerte sind – auch international – branchenüblich.